Wenn Sie schon länger geschieden sind und bei der Scheidung ein "schuldrechtlicher Versorgunsausgleich" vorbehalten worden war, sollten Sie sich vor Beantragung der Altersrente noch einmal
juristisch beraten lassen. In der Regel sind die früher angegebenen Beträge nicht mehr aktuell und müssen überprüft werden. Für die Ausgleichsberechtigten lohnt sich der Aufwand und kann zu einem
höheren Renteneinkommen führen.