Mediation

Viele Paare möchten eine Trennung ohne Streit und langwierige, belastende Auseinandersetzungen vor Gericht. Vor allem sollen die Kinder nicht zu sehr unter der Trennung der Eltern leiden.

Als Mediatorin kann ich Sie dabei unterstützen, eine einvernehmliche und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lösung für die mit Trennung und Scheidung zusammenhängenden Fragen zu finden. Die Mediation ersetzt nicht eine parteiliche Rechtsberatung oder ein Scheidungsverfahren. Obwohl in der Mediation auch Ihre persönlichen Wünsche und Gefühle eine Rolle spielen, liegt der Schwerpunkt nicht in der Aufarbeitung der Beziehung, sondern in der Gestaltung des Getrenntlebens und der Scheidungsfolgen.

 

Fragestellungen und Konflikte im Zusammenhang mit dem Älterwerden, Erkrankungen oder Pflegebedürftigkeit eines Familienmitgliedes oder einem Erbfall sind in der Familie manchmal nur mit Unterstützung von außen zu bewältigen. Vorbeugend lässt sich mit Hilfe der Mediation gemeinsam in der Familie oder im Betrieb klären und dann auch festlegen, was in den oben genannten Fällen geschehen soll.

 

Auch in anderen Lebensbereichen kann eine Mediation hilfreich sein. Immer dann, wenn auch nach einem Konflikt noch eine Verbindung aufgrund Familie, Freundschaft, Nachbarschaft oder Betrieb bestehen bleiben soll, lohnt es sich die Probleme gemeinsam im Rahmen eines strukturierten Mediationsprozesses anzugehen.

 

Wenn Sie unsicher sind, ob die Mediation das Richtige für Sie ist, können wir dies in einem Vorgespräch - am Besten zusammen mit dem Konfliktpartner - klären.

 

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf den Seiten der Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation, dem Bundesverband Mediation und der Centrale für Mediation.

Aktuelles

Hier erfahren Sie Neues aus Gesetzgebung und Rechtsprechung

 

Kindergeld

Ab 01.01.2023 beträgt das Kindergeld 250 € für jedes Kind unabhängig von der Anzahl der Kinder.

 

Kindesunterhalt

Hier finden Sie die Düsseldorfer Tabellle für 2023. Und hier die Unterhaltsleitlinien des OLG Köln. Neben dem Mindesunterhalt ändern sich auch die Selbstbehaltssätze.

 

Versorgungsausgleich

Wenn Sie schon länger geschieden sind und bei der Scheidung ein "schuldrechtlicher Versorgunsausgleich" vorbehalten worden war, sollten Sie sich vor Beantragung der Altersrente noch einmal juristisch beraten lassen. In der Regel sind die früher angegebenen Beträge nicht mehr aktuell und müssen überprüft werden. Für die Ausgleichsberechtigten lohnt sich der Aufwand und kann zu einem höheren Renteneinkommen führen.